( Dies ist ein Bericht vom ru/deu Jornalisten Thomas Röper 22.07.2023 )
( Verantwortlich für den Inhalt ist der Verfasser und Author )
( Diese Reportage dient nur zur Information, einmal aus einer anderen Sichtweise,
dient keiner Diskreditation )
( BITTE UM BEACHTUNG )
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(This is a report by the ru/deu journalist
Thomas Röper 22/07/2023) (The author is responsible for the content) (This report is for information only, once
from a different point of view,
does not serve to discredit) (PLEASE NOTE)
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(Aftí eínai mia anaforá tou dimosiográfou
tou ru/deu Thomas Röper 22/07/2023) (O syngraféas eínai ypéfthynos gia to
periechómeno) (Aftí i anaforá eínai móno gia
enimérosi, mia forá apó
diaforetikí ápopsi, den chrisimévei gia
dysfímisi) (PARAKALO SIMEIOSTE)
Sergio Lorè©
Der Spiegel hat einen Artikel über die drohende Verurteilung von Nawalny veröffentlicht, der ein weiteres Mal zeigt, dass der Spiegel kein gutes Verhältnis zu Wahrheit hat.
Zitat-Auszug:
21. Juli 2023
Alexej Nawalny droht in einem weiteren Prozess eine Verurteilung zu 20 Jahren Gefängnis. Das war für den Spiegel Anlass genug, mal wieder einen Artikel über Nawalny zu schreiben, in dem der Spiegel den kriminellen Rassisten über den grünen Klee lobt. Das wollen wir uns genauer anschauen.
Der Spiegel-Artikel trägt die Überschrift „Kremlkritiker vor Gericht – Was Nawalny alles getan haben soll“ und beginnt mit folgender Einleitung:
„Veruntreuung, Beleidigung, »Extremismus«: Mit viel Fantasie ist die russische Strafverfolgung hinter Alexej Nawalny her. Das sind die Anschuldigungen der vergangenen Jahre.“
Ich mag Nawalny bekanntlich nicht, der Spiegel hingegen findet ihn toll. Darum soll es hier aber nicht gehen, sondern wir werden uns den Spiegel-Artikel anschauen und ganz objektiv überprüfen, ob der Spiegel Nawalny „mit viel Fantasie“ reinwäscht, oder ob die russische Strafverfolgung Nawalny „mit viel Fantasie“ verfolgt.
Der Spiegel berichtet zuerst über die beiden Verurteilungen von Nawalny, weil er als Berater eines russischen Gouverneurs einen staatlichen Forstbetrieb dazu gebracht haben soll, ihm Holz unter Marktpreisen zu verkaufen, sodass er es mit Gewinn weiterverkaufen konnte. Im zweiten Fall hat die französische Firma Yves Rocher sich an die russischen Behörden gewandt, weil Nawalny die Firma um 55 Millionen Rubel, damals 1,38 Millionen Euro, geprellt haben soll. In beiden Fällen wurde Nawalny zu Haftstrafen zur Bewährung verurteilt.
Der Spiegel stellt es so dar, als seien das konstruierte Vorwürfe des russischen Staates, um dem Regierungsgegner Nawalny zu schaden. Mindestens im zweiten Fall ist das jedoch fragwürdig, denn die Anzeige kam ja von einer französischen Firma. Für die Anzeige gegen Nawalny, den damals in den westlichen aufsteigenden Stern der russischen „Vorzeige-Opposition“, dürfte Yves Rocher im Westen einigen Ärger bekommen haben.
Der Spiegel berichtet weiter, dass eine hinterher durchgeführte interne Untersuchung bei Yves Rocher die Vorwürfe nicht bestätigt hätte, was in meinen Augen wenig überraschend ist.
Ich habe von dem Russlanddirektor von Yves Rocher nie eine plausible Erklärung dafür gehört, warum er sich zunächst wegen des Betruges um 55 Millionen Rubel an die russischen Strafverfolgungsbehörden gewandt hat, wenn da angeblich gar nichts dran war, wie die spätere „interne Untersuchung“ bei Yves Rocher ergeben haben soll. Eine plausible Erklärung dafür, wie Yves Rocher dieser „Fehler“ im Wert von 55 Millionen Rubel unterlaufen sein soll, ist mir nicht bekannt. Die einzige Erklärung, die ich habe, ist, dass Yves Rocher im Westen unter Druck gesetzt wurde, bei Nawalny beide Augen zuzudrücken und einen Irrtum zu melden.
Dann berichtet der Spiegel, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die Verurteilungen von Nawalny als politisch motiviert bezeichnet hätte. Auch das ist wenig überraschend, denn ungefähr ein Viertel der Richter des Gerichtshofes werden von George Soros kontrolliert, der Nawalny unterstützt.
Wenn wir objektiv sein wollen, dann können wir theoretisch die russischen Urteile genauso anzweifeln, wie wir die Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte über die russischen Urteile anzweifeln können. Ich habe aufgrund der Parteilichkeit des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte große Zweifel an seinen Urteilen, wenn sie politische Themen betreffen, aber das kann jeder sehen, wie er möchte.
Übrigens waren die Urteile des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte gar nicht so eindeutig „pro-Nawalny“, wie der Spiegel es suggeriert. In diesem Artikel habe ich detailliert über die Urteile berichtet.
Überhaupt hat die These, dass die russischen Urteile Alexej Nawalny, den „Vorzeige-Oppositionellen“ des Westens, einschüchtern oder stoppen sollten, eine entscheidende Schwäche: Der russische Staat hätte spätestens bei der zweiten Verurteilung allen Grund gehabt, einen zuvor zu einer Bewährungsstrafe verurteilten Mann zu einer Haftstrafe ohne Bewährung zu verurteilen und ins Gefängnis zu stecken.
Stattdessen hat Nawalny aber eine zweite Bewährungsstrafe bekommen und ist in Freiheit geblieben. Das ist doch ein sehr merkwürdiges Urteil für einen angeblichen Unterdrückungsstaat, der angeblich gnadenlos gegen die Opposition vorgeht.
Der Spiegel schreibt:
„Als Alexej Nawalny nach seiner Vergiftung im Jahr 2020 nach Russland zurückkehrt, ist es dieses Urteil, das ihn ins Gefängnis bringt: Während Nawalny sich in Deutschland von den Folgen des mutmaßlichen Giftanschlags erholte, habe er gegen Meldeauflagen verstoßen. Direkt nach seiner Wiederankunft wird er inhaftiert. Ein Gericht entscheidet später, dass Nawalny von der vormals zur Bewährung ausgesetzten Strafe noch rund zwei Jahre und acht Monate verbüßen soll. Er kommt also ins Gefängnis wegen einer angeblichen Tat, von welcher der Geschädigte gar nichts weiß.“
An diesem Zitat sieht man sehr deutlich, wie suggestiv der Spiegel formuliert. Er schreibt im Konjunktiv, Nawalny „habe er gegen Meldeauflagen verstoßen“. Damit suggeriert der Spiegel, das sei ein konstruierter Vorwurf, dabei ist er unbestreitbar wahr.
Selbst wenn Nawalny seine Verurteilungen für unrechtmäßig hält, existieren sie nun einmal. Und zu einer Verurteilung auf Bewährung gehören in jedem Land Auflagen, an die man sich zu halten hat, wenn man seine Bewährung nicht gegen eine Haftstrafe eintauschen möchte.
Nawalny musste sich während seiner Bewährung einmal pro Woche bei der Polizei melden. Da er 2020 offiziell erkrankt ist (der Westen spricht von einer Vergiftung), war die Auflage für die Zeit seiner Krankheit außer Kraft gesetzt. Als er aber im Oktober 2020 selbst öffentlich erzählte, er sei wieder gesund, hätte er sich wieder wöchentlich bei der Polizei melden müssen.
Das tat er jedoch nicht, sondern blieb in Deutschland, drehte seinen Fantasiefilm über „Putins Palast“ und verweigerte es öffentlich, den Meldeauflagen Folge zu leisten. Würde jemand, der sich so verhält, in Deutschland seine Bewährung behalten dürfen? Wohl kaum.
Und dass der Spiegel schreibt, Nawalny sei „wegen einer angeblichen Tat, von welcher der Geschädigte gar nichts weiß“ ins Gefängnis gekommen, hatten wir schon: Das Verhalten von Yves Rocher, Nawalny erst anzuzeigen und dann später plötzlich festzustellen, dass es die 55 Millionen Rubel Schaden gar nicht gab, wirft viele unbeantwortete Fragen auf.
Nun steht Nawalny wieder vor Gericht, der Vorwurf lautet, dass er die Spenden veruntreut hat, die seine sogenannte „Anti-Korruptionsstiftung“ eingesammelt hat. Der Spiegel stellt das natürlich als Unsinn dar und polemisiert sogar:
„Ausgerechnet die Antikorruptionsstiftung soll also ein Vehikel für Korruption gewesen sein. Hinzu kommt noch die angebliche Beleidigung einer Richterin.“
Dass Nawalny die Spenden veruntreut hat, ist offensichtlich. Nawalny hatte keinen Job und kein nennenswertes offizielles Gehalt, er hat ja hauptberuflich für seine Stiftung gearbeitet. Trotzdem hat Nawalny auf großem Fuß gelebt: Immobilien, teure Autos, schicke Urlaubsreisen (über die er auf Instagram gerne berichtet hat) und seine Tochter studiert an der US-Elite-Universität Stanford.
Davon hat Nawalny selbst im Oktober 2020 in einem Interview erzählt. Dabei erzählte er, weil er so wenig verdient, müsse er keine Studiengebühren für das Studium der Tochter bezahlen, sondern „nur“ 22.000 Dollar pro Jahr für Kost und Logis. Das sind immerhin fast 2.000 Dollar monatlich – das kann sich niemand leisten, der „wenig“ verdient.
Es ist also offensichtlich, dass Nawalnys Finanzen nicht sauber waren und dass er entweder Spenden veruntreut hat, um seinen Lebensstil zu finanzieren, oder Einkommensquellen hatte, die er vor der Welt geheim gehalten hat. Eine andere Möglichkeit gibt es nicht.
Aber davon weiß der Spiegel-Leser nichts, weshalb der Spiegel bei dem Thema sogar polemisieren kann.
Dass der Spiegel schreibt, Nawalny habe eine Richterin „angeblich“ beleidigt, ist übrigens auch eine Lüge. Nawalny hat am zweiten Tag der Prozesse, die Anfang 2021 stattgefunden haben, zu der Richterin gesagt:
„Euer Ehren, ich bitte um Erlaubnis, Sie mit Obersturmbannführer anzusprechen. Ich schaue mir das hier an und habe gedacht, wenn man Ihnen ein deutsches Maschinengewehr auf den Tisch legt, würde das hervorragend aussehen!“
Ich vermute, wenn ein Angeklagter in Deutschland einen Richter so ansprechen würde, würde der Spiegel das ganz sicher als Beleidigung des Richters auffassen.
Überhaupt war sein Verhalten 2021 vor Gericht, das in Bild und Ton festgehalten ist, so abstoßend, dass sogar die Zahl seiner Unterstützer vor dem Gericht mit jedem Verhandlungstag abgenommen hat. Nawalny hat dabei wirklich jeden Anstand und jede Scham fallengelassen. Ich habe damals über die Verhandlungen berichtet.
Nawalnys Verhalten vor Gericht war damals übrigens sogar dem Spiegel zu peinlich, weshalb er teilweise gar nicht über die Verhandlungen berichtet hat. Es gab dabei selbst mit viel Fantasie fast nichts, was man hätte positiv darstellen können.
Über den jetzt laufenden Prozess schreibt der Spiegel zunächst:
„Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International verurteilt den Prozess als Farce. Es handele sich um ein »Scheinverfahren, an dem statt Medien Gefängniswärter teilnehmen«.“
Das klingt für den Spiegel-Leser überzeugend, denn der Spiegel-Leser weiß ja nicht, dass Amnesty International erstens ein politisches Propaganda-Instrument des Westens ist, das von den NATO-Staaten finanziert wird, und zweitens eng mit dem Team von Nawalny zusammenarbeitet. Amnesty ist also sehr parteiisch, aber das weiß der Spiegel-Leser ja nicht.
Über die Anklage gegen Nawalny schreibt der Spiegel:
„Die Anklage ist ein Rundumschlag: Insgesamt hat die russische Justiz sieben Anklagepunkte gegen Nawalny formuliert, ihm wird vorgeworfen, eine »extremistische« Organisation gegründet und finanziert, zu extremistischen Aktivitäten aufgerufen und »Nazi-Ideologie wiederbelebt« zu haben.“
Das ist kaum übertrieben. Dass Nawalny ein Rassist ist, wird im Westen nicht berichtet. Er hat Südländer und Migranten in Videos mit Kakerlaken verglichen, die man ausrotten müsse. Im Zuge der Flüchtlingskrise 2015 hat Nawalny in einem Artikel gefordert, die EU solle die Flüchtlinge an ihren Grenzen einfach erschießen. Dass Nawalny Juden immer wieder als „Drecksjuden“ (russisch жид) bezeichnet hat, verschweigen die deutschen Medien auch. Und Nawalnys Aussagen über die russischen Opfer der Nazis waren so menschenverachtend, dass ich mich geweigert habe, sie in meinen oben verlinkten Artikeln über Nawalnys Prozesse ins Deutsche zu übersetzen.
Auch der Vorwurf des Extremismus ist nicht aus der Luft gegriffen. Nawalny fordert in Russland einen Sturz der Regierung und ruft dafür zu nicht genehmigten Demonstrationen auf.
Wie würde der deutsche Staat mit einem aus dem Ausland finanzierten Rassisten umgehen, der den Sturz der Bundesregierung fordert und dafür zu Demonstrationen aufruft? Ich vermute, so ein Typ könnte in Deutschland nicht (wie in Russland) zehn Jahre lang immer wieder zu Demonstrationen aufrufen, sondern würde viel schneller im Gefängnis landen.
Da ich eben behauptet habe, Nawalny würde aus dem Ausland finanziert, muss ich auch das noch kurz erklären. 2021 habe ich Nawalnys Bitcoin-Konto in einem Artikel analysiert und das Ergebnis war interessant.
Nawalny hat zwischen 2016 und 2021 insgesamt fast 659 Bitcoins erhalten. Das bedeutet, dass Nawalny nach damaligen Kursen in etwas über vier Jahren umgerechnet etwa 6,59 Millionen Euro erhalten hat. Als ich das analysiert 2021 habe, betrug sein Bitcoin-Saldo 1,5 Bitcoins, wo sind denn die anderen 657 Bitcoins (also etwa 6,53 Millionen Euro) geblieben?
Wie man auf dem Kontoauszug ebenfalls sehen konnte, wies Nawalnys Konto 3.909 Transaktionen auf. Nehmen wir der Einfachheit halber an, das wären alles Spendeneingänge und keine Abhebungen, dann würde das bei einem Kurs von 10.000 Euro pro Bitcoin bedeuten, dass die Höhe der durchschnittlichen Spende für Nawalny bei 1.686 Euro lag. Wie realistisch ist es, dass russische Anhänger Nawalny 6,5 Millionen Euro spenden und die durchschnittliche Spende seiner russischen Anhänger bei über 1.600 Euro liegt?
Hinzu kommt, dass die Spenden immer dann eingegangen sind, wenn Nawalny wieder einen bösen Film über irgendein Mitglied der russischen Regierung veröffentlicht hatte, sie waren also ganz offensichtlich Bezahlung für geleistete Arbeit. Da Nawalny russische Spenden über russische Konten bekommen hat, kann man davon ausgehen, dass Nawalny diese großen Spenden über Bitcoin von seinen westlichen Auftraggebern bekommen hat, die eng mit seinem Büro in London zusammenarbeiten, das wiederum engste Kontakte zum britischen Geheimdienst MI6 hat, wie ich schon 2020 aufgezeigt habe.
Aber auch davon wissen die Spiegel-Leser nichts, weshalb der Spiegel weiterhin Lobpreisungen auf den Rassisten und Sympathisanten der Nazi-Ideologie Nawalny schreiben kann.
Sergio Lorè©